Die Tobiwelt entdecken

Regeln in der Tobiwelt (AGB)

 

Die Regeln dienen vor allem der Sicherheit der spielenden Personen sowie dem Erhalt der Spielgeräte, dem entspannten Miteinander und der Entlastung des Betreibers und seiner Mitarbeiter. Mit dem betreten der Spieleinrichtung werden die Regeln anerkannt.

Wir bitten Sie, diese Regeln zu lesen, einzuhalten und auch Ihre Kinder entsprechend aufzuklären und anzuwenden.

Den Anweisungen des Betreibers und seiner Mitarbeiter ist unbedingt Folge zu leisten.

Vielen Dank ihr „Tobiwelt“-Team

Allgemeines

  • Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse  und unseren  Informationsbroschüren  zu entnehmen.
  • Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
  • Alle Anlagen und Einrichtungen in der Halle dürfen nur entsprechend Ihrer Zweckbestimmung benutzt werden.
    Eine Nutzung außerhalb der Benutzungsregeln kann zu Verletzungen führen.
  • Filmen und fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

Keine Aufsichtspflicht/Haftungsfreistellung

  • Die Aufsicht- und Betreuungspflicht obliegt einzig den Eltern bzw. den begleitenden Erwachsenen. Kindern ist der Besuch nur in Begleitung eines aufsichtspflichtigen Erwachsenen gestattet, es sei denn, das Kind ist mindestens 8 Jahre alt und das entsprechende Einverständnis- und Haftungsfreistellungsformular wurde von einem Aufsichtspflichtigen unterschrieben.
  • Der Betreiber und seine Mitarbeiter übernehmen in keinem Fall, auch nicht bei allein spielenden Kindern mit Haftungsfreistellung, eine Aufsichts- und Betreuungspflicht.
  • Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber eine Sonderaktion für die Kinder durchführt (z.B. basteln)
  • Auch wenn an einzelnen Spielgeräten Aufsichtspersonal zur Verfügung gestellt wird,  wird damit eine Aufsichts- und Betreuungspflicht nicht begründet.

Benutzung der Spielgeräte –keine Saltos/Außenbereich

  • Die an den Spielgeräten angebrachten Hinweise, Regeln und Verbote sind zu beachten! Die Benutzung erfordert Rücksichtnahme auf die anderen Besucher. Die Begleitpersonen sind angehalten dem Kind/den Kindern die Spielregeln zu erläutern und auf ihre Einhaltung zu achten.
  • Bei den Inflatables (z.B. Snappy, Wabbelberg, Hindernissbahn, Rutsche) darf nur der Innenraum bespielt werden. Es ist nicht erlaubt, sich an den Umrandungen hochzuziehen, hochzuspringen oder auf die Umrandung zu setzen. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten! Erwachsene dürfen auf den Inflatables auf Grund hoher Verletzungsgefahr nicht zusammen mit Kinder spielen!
  • An Netzen (z.B. Trampolin) darf nicht hochgeklettert werden.
  • Die Trampoline dürfen wegen der Verletzungsgefahr nur mit einer Person pro Sprungtuch benutzt werden. Saltos sind lebensgefährlich und damit absolut verboten!
  • Es ist verboten, höher als die Netzumrandung der Trampoline zu springen.
  • Die Elektro-Karts dürfen von maximal zwei Kindern oder einem Erwachsenen und einem Kleinkind besetzt werden.
  • Das Laufen auf der Fahrbahn, die Nutzung der Karts als „Boxautos“ und das Anschieben der Karts bei laufendem Motor ist streng untersagt. Das Fahren ist nur gegen den Uhrzeigersinn gestattet.
  • Der Kleinkindbereich ist für Krabbel- und Kleinkinder bestimmt. Störende Kinder über 3 Jahren dürfen vom Betreiber, seinen Mitarbeitern, sowie von Kleinkinder-Müttern aus dem Bereich verwiesen werden.
  • Außenbereich; Das Klettern auf Bäume oder den Zaun ist absolut verboten!
  • Der Außenbereich darf nur durch die dafür vorgesehene Tür betreten werden, die Benutzung der Fluchttüren ist außerhalb eines Notfalls absolut verboten!
  • Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auch für neue Geburtstagsgeschenke)

Unfallmeldung

Wichtig Verletzungen, Personen- oder Sachschäden, gleich welcher Art, sind sofort an der Eingangskasse zu melden und werden dort schriftlich dokumentiert.

Bekleidung

  • Aus Hygienegründen sollen Socken, am besten Stoppersocken oder Gummischläppchen  getragen werden. Socken können Sie an der Kasse preiswert erwerben.
  • Kinder oder spielende Erwachsene sollten bequeme Kleidung tragen. Bitte keine außenliegenden Reissverschlüsse oder Knöpfe, da damit die Folien der Spielgeräte beschädigt werden.
  • Bitte Anhänger, Ketten sowie hängende Ohrringe ablegen und bitte keine Kleidung mit Kordeln oder Bändern tragen (Achtung: sehr gefährlich)

Speisen und Getränke/Rauchen/Alkohol

  • Unsere Gastronomie bietet Ihnen ein reichhaltiges Angebot an Speisen und Getränken. Um die Preise familiengerecht halten zu können, appellieren wir an Ihr Verständnis, dass wir das Mitbringen von Speisen und Getränken nicht gestatten können. Davon ausgenommen ist Obst, Allergiker- und Babynahrung, die wir Ihnen auch gerne erwärmen.
  • Im Tobiwelt Indoorspielplatz gilt Kaugummiverbot
  • Essen und Trinken bitte nur im Gastronomiebereich! Eine Mitnahme, auch von Glas oder Porzellan, in den Spielbereich ist streng untersagt.
  • Das Rauchen ist in der gesamten Halle nicht erlaubt.
  • Liebe Gäste, bitte konsumieren Sie Alkohol nur in Maßen.
  • Auffällig alkoholisierte Gäste werden aus der Halle verwiesen.

Verhalten/Beschädigungen

  • Schlechtes Benehmen, andere Kinder kratzen, beißen, schlagen, etc. wird nicht toleriert. Die aufsichtspflichtigen Eltern werden gebeten, diese Verhaltensweisen zu unterbinden.
  • Dem Betreiber und seinen Mitarbeitern ist es ausdrücklich gestattet, Personen in einem solchen Fall zu ermahnen und im Wiederholungsfall Spielverbot zu erteilen.
  • In besonders gravierenden Fällen, behält sich der Betreiber vor, einzelnen Personen Hausverbot zu erteilen.
  • Die aufsichtspflichtigen Eltern sind verpflichtet, Ihre Kinder von mutwilligen Zerstörungen abzuhalten.

Kapazitätsgrenze/Garderobe/Fundsachen

  • Sollten alle Sitzplätze besetzt sein, so behält sich der Betreiber vor, den Zutritt zu begrenzen. Dies geschieht vor allem aus feuerpolizeilichen Gründen. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen.
  • Die Bezahlung des Eintritts ist keine Garantie für einen Sitzplatz. Ist dies abzusehen, werden wir versuchen, Sie vor Entrichtung des Eintrittspreises darüber zu informieren.
  • Die Mietdauer der Wertschließfächer endet spätestens mit Geschäftsschluss. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Beim Verlust des Schließfachschlüssels wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von Euro 20,00 erhoben, es sei denn, der Verursacher kann nachweisen, dass die geltend gemachten Kostengar nicht oder zumindest erheblich niedriger angefallen sind.
  • Fundsachen werden bei der Kasse aufbewahrt und bei Nichtabholung nach gesetzlichen Bedingungen behandelt/zum örtlichen Fundbüro gebracht.

Keinen Zutritt haben

  • Erwachsene ohne Begleitung von Kindern (ausgenommen nachzügelnde Familienmitgliedern)
  • Personen mit Hallenverbot
  • Personen, deren Zutritt bedenklich erscheint (z.B. stark alkoholisiert).
  • Besuchern mit ansteckenden Krankheiten oder offenen Wunden.

 

Stand:08/2019